Informationen rund um den Flug

Flugzeug im Himmel

Hinweis: Das Luftfahrt-Bundesamt hält auf seinen Webseiten wichtige Hinweise zu Ihren Fluggastrechten bereit. Ferner können Sie sich dort zu den Passagier- und Gepäckkontrollen sowie zu Einschränkungen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck informieren. Bitte machen Sie rechtzeitig vor Ihrer Reise von diesem Service Gebrauch.

LBA - Informationen für Passagiere

Besonderheiten bei Linienflügen

Namensänderungen können nur nach Rückbestätigung akzeptiert werden. Bitte setzen Sie sich mit unserem Online-Service-Center in Verbindung. Eventuell anfallende Kosten müssen wir der Buchung belasten. Linienflügen liegen Sondertarife zugrunde, auf die keinerlei Meilengutschrift erfolgen kann.

Flugzeiten / Flugstrecke

Bei Charterflügen kann es durch eine Vielzahl von Einflüssen zu Änderungen hinsichtlich der Flugzeiten, der Fluggesellschaft und des Fluggeräts kommen. Daher sind Zwischenlandungen oder Verzögerungen im Betriebsablauf oftmals unvermeidbar. Selbstverständlich sind die Fluggesellschaften bemüht, die Flüge planmäßig durchzuführen. Neben Verzögerungen wegen technischer Probleme oder schlechter Witterung sind Wartezeiten vielfach aufgrund des überfüllten europäischen Luftraumes nicht auszuschließen. Bitte finden Sie sich immer spätestens 2 Stunden vor der in Ihrem Flugschein angegebenen Abflugzeit am Check-in-Schalter Ihres Abflughafens ein. Aus den vorgenannten Gründen kann für die Angaben zu Flugzeiten, Streckenführung, Fluggesellschaft und Fluggerät keine Gewähr übernommen werden.

Hinweis zu Ihren Fluggastrechten: Das Luftfahrt-Bundesamt hält auf seinen Webseiten wichtige Hinweise zu Ihren Fluggastrechten bereit. Ferner können Sie sich dort zu den Passagier- und Gepäckkontrollen sowie zu Einschränkungen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck informieren. Bitte machen Sie rechtzeitig vor Ihrer Reise von diesem Service Gebrauch.

>>Zu den Passagierinformationen vom Luftfahrt-Bundesamt<<

Informationen zum Gepäck

Die Europäische Kommission hat am 15. Januar 2004 eine Verordnung verabschiedet (EG 68/2004), die erstmals eine für die gesamte Europäische Union (EU) geltende Liste von Gegenständen enthält, die in Passagierflugzeugen nicht mit in die Flugzeugkabine genommen werden dürfen beziehungsweise im aufgegebenen Reisegepäck verboten sind. Die Liste der verbotenen Gegenstände ist nicht vollständig, da stets neue Gegenstände als potenziell gefährlich erkannt werden können. Die einzelnen Staaten der EU haben zudem das Recht, auf nationaler Ebene weitere Gegenstände zu verbieten.

Freigepäck

Einige Fluggesellschaften geben eine Anzahl von Gepäckstücken vor, die ein bestimmtes Gewicht nicht übersteigen dürfen. Das Gewicht darf hier nicht auf mehrere Gepäckstücke verteilt werden. Bei anderen Fluggesellschaften wird eine Freigepäckmenge z.B. von 20 kg pro Person vorgegeben, das Gewicht kann aber auf mehrere Gepäckstücke und auf mehrere Reisende innerhalb einer Buchung aufgeteilt werden. Wegen der großen Unterschiede zwischen den Fluggesellschaften empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor dem Flug auf den Webseiten der jeweiligen Fluggesellschaft für den Hin- und den Rückflug zu informieren.

Das Handgepäck ist in der Regel auf ein Gepäckstück pro Fluggast limitiert und unterliegt bestimmten Gewichts- und Größengrenzen. Üblich ist eine Maximalgröße von 20 × 40 × 55 cm. Das Maximalgewicht bewegt sich je nach Fluggesellschaft zwischen 5 kg und 12 kg. Bitte beachten Sie, dass das o.g. insbesondere bei sog. Billigfluggesellschaften stärker reglementiert sein kann.

Sondergepäck und Sportgeräte

Natürlich können Sie Ihr Surfbrett, Ihr Fahrrad, Ihr Golf- oder Tauchgepäck mit auf die Urlaubsreise nehmen. In manchen Fällen sogar kostenlos. Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor Ihrer Reise bei der entsprechenden Fluggesellschaft, damit am Abreisetag alles problemlos abgewickelt werden kann. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Informationen zum Transfer im Urlaubsland.

Haustiere im Flugzeug

Bei Flügen in Europa und Nordafrika können Haustiere bis 5 kg in geeigneten Boxen bei den meisten Fluggesellschaften mit in die Kabine genommen werden. Oft ist das kostenlos oder unter Berechnung als Übergepäck möglich. Haustiere über 5 kg werden im Frachtraum transportiert und in der Regel wie Übergepäck berechnet. Bitte informieren Sie sich über Einzelheiten bei Ihrer Fluggesellschaft.

Um zu erfahren, ob zusätzliche Kosten für den Transfer des Tieres im Urlaubsland anfallen, informieren Sie sich frühzeitig über unser Online-Service-Center.

Schwarze Liste der EU

Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit in Europa hat die Europäische Kommission in Abstimmung mit den Flugsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten beschlossen, Luftfahrtunternehmen, die für unsicher befunden werden, den Betrieb im europäischen Luftraum zu untersagen. Die Listen werden regelmäßig aktualisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Sitzplatzanspruch für Kleinkinder

Für Kleinkinder unter 2 Jahren besteht während des Flugs kein Sitzplatzanspruch. Aus Sicherheitsgründen reisen sie auf dem Schoß eines Erwachsenen. Es dürfen nur so viele Kinder mitreisen, wie die Anzahl der mitreisenden Erwachsenen ist.