Corona-Regelungen in Europa

Übersicht der beliebtesten Europäischen Urlaubsländer

Datenstand: 8. Juli 2020

Seit dem 15. Juni ist die weltweite Reisewarnung für europäische Länder aufgehoben.  Dennoch sollten Sie sich vor einer Auslandsreise unbedingt über die Lage im Zielgebiet informieren. DERTOUR hat Ihnen bisher zu diesem Zweck alle relevanten Infos zur Verfügung gestellt und kontinuierlich gepflegt.

Diese Aktualisierungen stellen wir mit Wirkung zum 8. Juli 2020 ein. 

Wir empfehlen Ihnen stattdessen “Re-open EU”, die zentrale Übersicht der Europäischen Kommission. Diese wird fortlaufend aktualisiert und gibt EU-Bürgern Informationen über Grenzen, Verkehrsmittel, Tourismusdienstleistungen, Reisebschränkungen und Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. 

Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Auswärtigen Amt.

Eine Übersicht über die innerdeutschen Regelungen finden Sie hier.

Was wird sich durch Corona beim Reisen ändern? Alle Infos zur "Neuen Reisenormalität" als PDF: Jetzt downloaden!

Belgien

Ab 15. Juni wird es keine Grenzkontrollen zu Deutschland mehr geben. Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen und –häusern, auf Booten und auf Campingplätzen ist wieder erlaubt (unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln). Gastronomiebetriebe wie Restaurants und Cafés dürfen auch wieder ihre Türen öffnen und auch die Museen haben wieder geöffnet.

Bulgarien

In Bulgarien ist wieder eine Einreise ohne verpflichtende Quarantäne erlaubt. Auch Reisende aus EU-Ländern, die bereits nach dem 22. Mai eingereist sind, sind rückwirkend nicht mehr von der 14-tägigen häuslichen Quarantäne betroffen. 

Es gilt ein Betretungsverbot von Lebensmittelgeschäften und Apotheken für Personen unter 60 Jahren täglich zwischen 08:30 Uhr und 10:30 Uhr. Ansonsten gibt es keine Bewegungsbeschränkungen im Land.

Hygieneregeln: Die epidemische Ausnahmesituation wurde bis 15. Juli verlängert. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen.

Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt, belebt sich aber wieder deutlich. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland. Der Flughafen Varna wird wieder aus Deutschland angeflogen.

Dänemark

Dänemark öffnet die Grenzen ab dem 15. Juni für Touristen aus Deutschland, Norwegen, Island und Skandinavien. Bedingung ist, dass man mindestens sechs Übernachtungen gebucht haben muss.

Ein Nachweis dafür muss bei Einreise vorgelegt werden.

Seit dem 15. Juni 2020 dürfen Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein wieder ohne einen wichtigen Grund nach Dänemark einreisen. Ein Nachweis des Wohnsitzes in Schleswig-Holstein muss bei Einreise vorgelegt werden. Restaurants, Cafes, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind wieder geöffnet. Diskotheken und Nachtclubs sollen ab dem 8. August wieder öffnen dürfen.

Estland

Seit dem 1. Juni ist die 14-tägige Quarantänepflicht bei Einreise nach Estland für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten entfallen, sofern der Koeffizient im Herkunftsland unterhalb von 15 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt. Die Liste  der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.

Lufthansa, Air Baltic sowie EasyJet haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen.

Bis 30. Juni dürfen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder im Freien nur mit max. 100 Personen und bei max. 50 % Belegung der Raumkapazität stattfinden, dies gilt auch für Museen, Kinos, Theater, Konzerte etc.Voranmeldung bzw. Online-Ticket-Kauf wird empfohlen.

Frankreich

Die Einreise nach Frankreich ist aus EU-Staaten wieder uneingeschränkt möglich. Die Grenze zu Nicht-EU-Ländern (außer Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstaat) bleibt bis auf weiteres geschlossen. Dennoch wird es bis Ende Oktober weiterhin Grenzkontrollen geben.

Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. Auch für Reisen zwischen Festlandsfrankreich und den Überseegebieten gelten ähnliche Einschränkungen, zudem sind die tatsächlichen Reisemöglichkeiten erheblich reduziert.

Schienen- und Zugverkehr zwischen Deutschland und Frankreich wird wieder regelmäßig durchgeführt. Der Flughafen Paris-Orly bleibt mindestens noch bis zum 25. Juni geschlossen. Touristische und andere Flugreisen ohne triftigen Grund in die Überseegebiete sind untersagt.

Strände sind zum Teil schon wieder geöffnet – welche Strände öffnen dürfen, entscheiden die zuständigen Behörden. 

In Frankreich gibt es eine Art Ampelsystem mit Grünen und Roten Départements. In den grünen gibt’s es vergleichsweise wenige Coronafälle und in den roten relativ viele. In den grünen Départements sollen Cafés und Restaurants ab dem 2. Juni wieder öffnen dürfen (unter strengen Auflagen). Wann große Sehenswürdigkeiten, wie der Eifelturm wieder öffnen dürfen ist noch ungewiss. Mittlerweile sind fast alle Départements (außer die Überseegebiete Französisch-Guyanna und Mayotte) als grün eingestuft und Ferienunterkünfte wie Ferienhäuser und Campingplätze dürfen wieder Touristen empfangen.

Griechenland

Seit dem 1. Juli muss für die Einreise nach Griechenland von allen international Reisenden (egal ob per Land-, See- oder Luftweg) bei Einreise ein Online-Formular der griechischen Zivilschutzbehörde vorliegen. Die Ausstiegskarte steht unter https://travel.gov.gr/#/ zur Verfügung. Findet die Einreise bis zum 8. Juli statt, muss das Formular 48 Stunden im Voraus, bei einer Einreise ab dem 9.Juli mindestens 24 Stunden vor der geplanten Einreise ausgefüllt werden.

Die Seite gibt es derzeit in englischer Sprache. Ein darüber zugewiesener QR-Code muss bei Einreise vorgewiesen werden. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, nur Gäste mit dem entsprechenden QR-Code zu befördern. Dieser QR-Code entscheidet bei der Ankunft nach dem Zufallsprinzip darüber, ob man auf das Coronavirus getestet wird. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses bittet die griechische Regierung betroffene Gäste im gebuchten Hotel auf das Ergebnis zu warten und auf Aktivitäten außerhalb des Hotels zu verzichten.

Seit dem 15. Juni gibt es wieder Direktflüge von Deutschland nach Athen und Thessaloniki. Seit 1. Juli sollen auch alle Regionalflughäfen für Flüge aus dem Ausland geöffnet werden.

Seit dem 25. Mai dürfen auch alle Reisende, die sich nicht in Quarantäne befinden, zu allen Inseln der Ägäis und des Ionischen Meeres fahren. Die Fähren werden dabei auf eine maximale Passagierzahl von 50% reduziert.

Seit dem 25. Mai dürfen Restaurants wieder öffnen und seit dem 15. Mai wieder alle Hotels. Allerdings ist dies nur unter speziellen Hygienebedingungen erlaubt. Dazu gehören unter anderem, dass Liegen am Pool und Strand 3-5 Meter entfernt stehen müssen. Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet (5m² pro Person). Archäologische Stätten dürfen wieder besucht werden und Museen dürfen ab dem 15. Juni wieder geöffnet werden. Noch nicht sicher ist, ob es auch Mahlzeiten in Buffetform gibt.

Bei einer Einreise nach Griechenland aus Deutschland mit dem Flugzeug, kann es zu stichprobenartigen Corona-Tests kommen. Am Flughafen Thessaloniki ist ein Corona-Test verpflichtend. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses wird eine 24-stündige Selbstisolation angeordnet. Diese Maßnahme ist für alle Reisende kostenlos. Die Ein-/Ausreise über den Seeweg ist derzeit für deutsche Staatsangehörige nicht möglich.

Großbritannien

Bei einer ein Einreise nach Großbritannien oder Nordirland kommt es zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch zu Einreisesperren. Es gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer Elektronischen Anmeldung vor Anreise sowie einer 14-tägige häusliche Quarantäne.

Irland

Bei der Einreise nach Irland müssen alle Einreisende verpflichtend ein Formular, mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland, ausfüllen. Anschließend muss sich der Reisende in eine 14-tägige Selbstisolation begeben.

Hotels, Hostels und Campingplätze öffnen ab dem 20. Juli. Ab dem 29. Juni dürfen Cafés und Restaurants mit einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln wieder eröffnen.

Ab dem 10. August dürfen auch Pubs, Bars und Nachtclubs unter Auflagen wieder öffnen. Einige Strände haben unter strengen Auflagen bereits wieder geöffnet. Freizeitparks, Museen, Kunstgalerien dürfen ab dem 20. Juli wieder Ihre Tore öffnen und ab dem 10. August dürfen die vorgelagerten Inseln wieder von Nicht-Bewohnern besucht werden.

Island

Alle Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.

Ab 15. Juni gilt:

  • Bei Ankunft am Flughafen Keflavik auf Corona testen lassen
  • Einen negativen Test aus dem Heimatland vorlegen, der von den Behörden akzeptiert wird
  • Man begibt sich in eine 14-tägige Quarantäne

Ab dem 1. Juli 2020 kostet der COVID-Test 9.000,- ISK (etwa 58,- Euro, bei Zahlung vor Einreise) und 11.000,- ISK (etwa 70,- Euro, bei Zahlung nach Einreise) pro Test. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests ausgenommen. 

Gaststätten und touristische Einrichtungen sind grundsätzlich geöffnet, es kann jedoch zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen.

Italien

Seit dem 3. Juni ist die Einreise nach Italien aus dem EU-Raum und Großbritannien ohne besondere Gründe und ohne Quarantänepflicht gestattet.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln für die Einreise in ihr Gebiet erlassen können. Dies ist aktuell etwa in Süditalien der Fall. Dort verlangen zum Beispiel Apulien, Kalabrien, Sizilien und Sardinien eine Registrierung vor der Einreise.

Strände und Museen sind seit dem 18. Mai unter verschiedenen regionalen Auflagen wieder geöffnet. Und auch Restaurants, Cafés und Bars dürfen ab dem 1. Juni wieder Kunden bewirten. Zu beachten sind die Abstandsregeln (1 Meter, Südtirol 2 Meter). Sonnenschirme benötigen einen Mindestabstand von 5 Metern. Büffets in Hotels sind nicht erlaubt und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen (auch in Restaurants) ist verpflichtend. In einigen Geschäften müssen Einweghandschuhe getragen werden. Diese werden bereitgestellt. Darüber hinaus darf die Körpertemperatur gemessen werden und der Zutritt ab einer Temperatur von 37,5 Grad verweigert werden. Museen dürfen offiziell ab dem 18. Mai wieder öffnen und auch die Papstaudienz in Rom findet Mittwochs wieder statt. Dabei gelten spezielle Hygiene- und Abstandsregeln. Die autonome Provinz Südtirol will bereits ab 25. Mai die Beherbergungsbetriebe und Seilbahnen öffnen, ob dies nur für einheimische oder auch ausländische Touristen gilt, ist nicht bekannt.

Kroatien

Die Einreise nach Kroatien ist mittlerweile auch wieder ohne einen Grund erlaubt. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen. Der Tourismus fährt erst allmählich wieder hoch. Die touristische Infrastruktur steht daher nicht im gewohnten Umfang zur Verfügung.

Lettland

Seit dem 3. Juni 2020 ist die 14-tägige Quarantänepflicht bei Einreise nach Lettland für Reisende aus Deutschlands und den meisten Europäischen Staaten entfallen.

Air Baltic und Lufthansa haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen.

Litauen

Die Einreise von Personen, die in den EU-Mitgliedstaaten leben und sich dort zuletzt aufgehalten haben, ist gestattet, sofern im Land weniger als 25 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen diagnostiziert wurden, darunter Deutschland. Die Liste der Staaten, die diese epidemiologische Bedingung erfüllen, wird immer montags vom Ministry of Foreign Affairs veröffentlicht.

Von der 14-tägigen Quarantäne befreit sind alle Personen, die aus Staaten einreisen, in denen weniger als 15 Fälle je 100.000 Einwohner in den vergangenen 14 Tagen diagnostiziert wurden. Die Liste der Staaten, die diese Bedingung erfüllen, wie derzeit Deutschland, wird ebenfalls montags Ministry of Foreign Affairs veröffentlicht.

An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden.

Malta

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird aufgrund der aktuell bis zunächst 30. Juni 2020 geltenden 14-tägigen Quarantänepflicht weiterhin noch dringend abgeraten.

Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet.

Montenegro

Die Einreise nach Montenegro ist seit dem 1. Juni wieder ohne Quarantäne Pflicht gestattet. Auch der Personenverkehr mit einem privaten KFZ ist wieder uneingeschränkt möglich.

Niederlande

Touristen dürfen ab 1. Juli wieder in die holländischen Feriengebiete reisen. Dann können alle Campingplätze und Ferienparks wieder voll geöffnet werden. Da es nie ein Einreiseverbot gab, können auch ausländische Urlauber wieder Unterkünfte mieten. Zu beachten ist jedoch, dass die gemeinschaftlichen sanitären Anlagen auf Campingplätzen noch bis Ende Juni geschlossen bleiben.

Hotels in Zeeland haben bereits geöffnet, die Hotelrestaurants dürfen aber nur in geringem Umfang Hotelgäste versorgen. Hotelterrassen dürfen erst ab 01. Juni öffnen.

Ab 1. Juni dürfen zudem Restaurants, Cafés, Strandpavillons und Kneipen wieder jeweils maximal 30 Gäste empfangen. Ab Juli sind dann bis zu 100 erlaubt. In Restaurants sind nur Personen aus einem Haushalt pro Tisch erlaubt. Es besteht Reservierungspflicht. Im Freien darf wieder Sport getrieben werden, solange man dabei keinen Körperkontakt mit anderen hat: Tennis, Golf und Schwimmen sind wieder erlaubt, Fußball aber nicht.

Der Betrieb von Museen, Theatern, Kinos und Konzerten läuft ab dem 1. Juni langsam wieder an. Der Aufenthalt von Gruppen in der Öffentlichkeit ist verboten: Jeder muss einen Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern einhalten.

Norwegen

Bis zum 20. August sollen die Grenzen von Norwegen geschlossen bleiben.

Sollten sich die Bedingungen jedoch verbessern, ist es ab dem 15. Juni wieder erlaubt in andere nordische Nachbarländer zu reisen. Ab dem 20 Juli ist dann auch wieder Tourismus in ausgewählte nahe EU-Länder erlaubt. 

Österreich

Die Grenzen zu Deutschland sind ab sofort wieder geöffnet.

Reisenden aus dem Kreis Gütersloh müssen seit Montag, den 29. Juni 2020 ein ärztliches Zeugnis mitführen, das belegt, dass ein PCR-Test auf SARS-Cov-2 negativ ist. Dieses Attest dürfe nicht älter als 48 Stunden sein.

Ab dem 15. Mai dürfen Restaurants, Cafés und Bars unter Auflagen wieder öffnen. Ab dem 29. Mai sollen Hotels wieder öffnen können. Es muss mit geringen Umständen gerechnet werden (Mundschutz-Pflicht an Rezeption, Buffets nur bedingt erlaubt, Wellnesseinrichtungen dürfen unter Auflagen genutzt werden). Museen, Bergbahnen und Freizeitparks sollen im Laufe der kommenden Woche unter Auflagen öffnen dürfen.

Polen

Polen möchte seine Grenzen am 15. Juni wieder öffnen. Ab dem 1. Juli könnten evt. Auch alle anderen Corona-Beschränkungen des Landes aufgehoben werden. 

Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind seit dem 13. Juni wieder möglich. Internationale Flugverbindungen sind ab 16. Juni 2020 erlaubt. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.

Kinos, Theater und Konzerthäuser können wieder mit Kapazitätsbegrenzung von 50% öffnen, für das Publikum gilt Maskenpflicht.

Erlaubt sind Freiluft- und Autokinos,  Open-Air Konzerte bis 150 Personen, Unterricht in Kultureinrichtungen; Wiederaufnahme von Proben u.Ä. Diskotheken und Clubs bleiben weiterhin geschlossen.

Portugal

Bei der Einreise müssen persönliche Angaben zum Zielort und Reisegrund gemacht werden. Derzeit herrschen keine Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger an Flughäfen auf dem portugiesischen Festland, aber für Madeira und die Azoren. 

Eine Einreise über den Landweg ist hingegen regelmäßig nur möglich, wenn ein Wohnsitz in Portugal nachgewiesen werden kann. Verschärfte Einreiseregularien gibt es bisher nur in Madeira und auf den Azoren.

Auf den Azoren gibt es, neben der 14 tägigen Quarantäne, noch 3 weitere Alternativen, wenn man mit einem Flugzeug vom Festland auf der Inselgruppe ankommt.

  1. Man legt einen negativen Corona Test vor, der nicht älter als 72 Stunden (Abflug) ist.
  2. Man unterzieht sich bei Ankunft einem Corona Test. Bis man das negative Ergebnis des Testes erhält muss man sich in die vorgeschriebene Quarantäne in einer von der Regionalregierung bestimmten Unterkunft begeben.
  3. Die letzte Alternative ist das unmittelbare Verlassen der Azoren.

Bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen erfolgen weitere Tests am 5. und 13. Tag des Aufenthalts.

Bei Einreise nach Madeira, sollte folgendes beachtet werden:
Alle Reisenden müssen vor der Einreise ein epidemiologisches Online-Formular der Regionalen Gesundheitsbehörde ausfüllen. Der Fragebogen ist  in deutscher Sprache auf der Website der regionalen Gesundheitsbehörde von Madeira verfügbar. Auch die Airline wird den Fragebogen auf der Website zur Verfügung stellen. Der Fragebogen sollte zwischen 12 und 48 Stunden vor Abflug ausgefüllt werden. Alternativ kann das Ausfüllen eines manuellen Fragebogens auf Papier bei Ankunft an Flughäfen auf Madeira erfolgen.

Alle Reisenden, die auf Flughäfen in Madeira gelandet sind, werden einer thermischen Untersuchung unterzogen, auch wenn sie innerhalb von 72 Stunden vor der Landung einen negativen COVID-19-Test durchgeführt haben sollten.

Reisende, die auf Flughäfen in Madeira landen und einen negativen COVID-19-Test vorweisen können, der nicht älter ist als 72 Stunden vor der Landezeit und der in von nationalen und internationalen Behörden zertifizierten Laboratorien durchgeführt wurde, können an ihren Bestimmungsort fahren. Der Nachweis der COVID-19-Tests kann auch bereits im Vorfeld gemeinsam mit dem epidemiologischen Online-Formular eingereicht werden.

Reisende, die auf Flughäfen in Madeira landen und nicht auf COVID-19  getestet wurden, müssen sich bei ihrer Ankunft am jeweiligen Flughafen testen lassen (dauert höchstens 1 Stunde). Nach dem Text kann sich der Reisende unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen an sein Ziel begeben. Das Testergebnis wird dem Reisenden innerhalb der nächsten 12 Stunden gemeldet.

Sollte der Test vor Ort positiv ausfallen, wird der Reisende zu einem bestimmten Hotel geleitet, und dort mit seinen direkten Mitreisenden isoliert. Die Regierung von Madeira übernimmt dabei die Kosten für Behandlung sowie Unterkunft und Verpflegung in dem dafür vorgesehenen Hotel. Nach 7 Tagen wird der Reisende erneut getestet.

Bildungs-, Kultur- und sämtliche Freizeit- und Sporteinrichtungen sind weiterhin in ganz Portugal geschlossen. Davon ausgeschlossen sind Bibliotheken und Archive. Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen, dürfen jedoch einen Außer-Haus-Verkauf anbieten. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken sind von den Einschränkungen nicht betroffen.

Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist mit Einschränkungen zu rechnen. 

Die Badesaison startet in Portugal am 6. Juni. Es muss ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Nutzern (keine Haushaltsangehörigen) und ein Abstand von 3 m zwischen Liegestühlen und Sonnenschirmen gewahrt werden. Pro Sonnenschirm, Strandzelt oder Hütte darf es nicht mehr als 5 Nutzer geben. Es können jeweils nur ein Vormittagsplatz (bis 13:30 Uhr) oder ein Nachmittagsplatz (ab 14:00 Uhr) angemietet werden. Sportliche Aktivitäten, die mehr als eine Person betreffen (ausgenommen Bootsfahrten, Surfkurse o. ä.) sind nicht gestattet. Weiterhin nicht gestattet ist die Nutzung von Innenduschen, Rutschen und Tretbooten. Ein Ampelsystem wird über den Belegungsgrad des Strandes informieren. Die aktuellen Informationen findet man hierzu auf der App “Info praia” und der APA-Internetseite. Die Gehwege der Fußgänger werden durch ein Einbahnstraßensystem gesteuert.  Öffentlich zugänglichen Bereiche des Strandes (Außenduschen, Liegestühle, Sonnenliegen) und der Strandgastronomie werden in regelmäßigen Abständen desinfiziert. 

Rumänien

Es gibt kein Einreiseverbot mehr für EU-Bürger, die keine Symptome aufzeigen. Es gibt auch keine Quarantänepflicht für Reisende aus Ländern mit entsprechender epidemiologischer Situation, darunter auch Deutschland. Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.

Schweden

Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Schweden wird weiterhin gewarnt, da Schweden die Neuinfiziertenzahl von weniger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen überschreitet.

Die weltweite Reisewarnung des schwedischen Außenministeriums für Reisen aus Schweden ins Ausland gilt bis 15. Juli 2020.

Schweiz

Die Grenzen für Ausländer sollen ab dem 15. Juni öffnen. Hotels haben bereits wieder geöffnet. Ab dem 6. Juni können Schwimmbäder, Wellnesseinrichtungen, Tierparks, zoologische und botanische Gärten, Kinos, Theater, Konzerthäuser, Casinos und Campingplätze unter strengen Auflagen wieder öffnen.

Slowakei

Einreisen aus Deutschland in die Slowakei sind ohne jegliche Einschränkungen möglich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zu Polen und der Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus diesen beiden Ländern gelten weiterhin die Quarantäneregelungen der slowakischen Regierung.

Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice wurden wieder geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen werden schrittweise wieder aufgenommen.

Für Reisen in der Slowakei gibt es keine besonderen Beschränkungen. Die touristische Infrastruktur ist weitgehend wieder geöffnet. Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.

Slowenien

Touristische Einreisen oder Durchreisen von EU-Bürgern ist ohne eine 14-tägige Quarantäne erlaubt. Die internationalen Flughäfen in Slowenien sind wieder geöffnet, jedoch ist unklar, wann die Fluggesellschaften den Flugbetrieb von und nach Slowenien wieder aufnehmen. Eine Rückkehr von Slowenien nach Deutschland ist derzeit nur auf dem Landweg möglich. Hotels dürfen seit dem 1. Juni wieder öffnen und auch das schwimmen an Stränden ist wieder erlaubt. Sonnenbaden ist an Stränden jedoch nicht erlaubt.

Spanien

Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten mit Ausnahme von Portugal ist wieder möglich. Mit Beendigung des Alarmzustands am 21. Juni sind in ganz Spanien die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie die Quarantäneverpflichtung bei Einreise aus dem innereuropäischen Ausland entfallen. Die fortbestehenden Einreisebeschränkungen zu Portugal sollen zum 1. Juli aufgehoben werden.

Wegen hoher Infektionsraten 100.000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen wird der Kreis Segria in der Provinz Lleida, die zu Katalonien gehört und auch die Provinzhauptstadt Lleida umfasst, ab dem 4. Juli, 12:00 Uhr, bis auf weiteres abgeriegelt. Vor Reisen dorthin wird gewarnt.

Gleiches giltt für den Kreis La Marina bei Lugo ab 6. Juli, 00:00 Uhr für zunächst fünf Tage. Betroffen sind folgende Gemeinden: Alfoz, Barreiros, Buruela, Cervo, Roz, Lourenzá, Mondonedo, Ourol, Ribadeo, Trabada, O Valadouro, O Vicedo, Viveiro, Xove. Zu dieser Region gehört auch die Playa de las Catedralas. Vor Reisen dorthin wird gewarnt.

Seit 1. Juli ist nach einer Resolution der spanischen Regierung  grundsätzlich ein Formular im Spain Travel Health-Portal  zur Gesundheitskontrolle auszufüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Übergangsweise kann weiterhin ein Formular in Papierform bei Einreise ausgefüllt werden.

Auf den Balearen und Kanaren sollen im Juli bereits wieder Urlaubsflieger aus Deutschland landen. Im ganzen Land dürfen Geschäfte und kleinere Märkte öffnen. Auch Restaurants und Cafés dürfen wieder öffnen. Hotels und andere Unterkünfte dürften nach jetzigem Stand im Sommer wieder Gäste empfangen.

Seit dem 15. Juni werden für einzelne Flugverbindungen zwischen Deutschland und den Balearen-Inseln (Mallorca, Menorca, Cabrera, Ibiza und Formentera) für bis zu 10.900 deutsche Touristen Ausnahmen von dem ansonsten geltenden Einreiseverbot gewährt. Auch die Quarantänebestimmungen entfallen in diesen Fällen. Stattdessen muss eine verbindliche Selbstauskunft mit Angabe der Erreichbarkeit abgegeben werden und die Körpertemperatur wird bei Einreise gemessen.

Für die Kanarischen Inseln (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro) gelten derzeit keine abweichenden Regelungen.
 

Tschechien

Seit dem 5. Juni sind die Grenzen von Tschechien wieder uneingeschränkt für Deutsche und Österreicher geöffnet. Auch der Schienenverkehr und Flugverkehr haben den Betrieb wieder aufgenommen. Restaurants, Hotels, Museen und Sehenswürdigkeiten sind mit Einschränkungen hinsichtlich Belegungs- und Besucherzahlen geöffnet.

Ungarn

Nach Aufhebung der nationalen Gefahrenlage am 18. Juni 2020 dürfen Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten und Islands, Liechtensteins, Norwegens sowie der Schweiz ohne Einschränkung auf dem Luft-, Land- oder Wasserweg nach Ungarn einreisen.

Die Grenzkontrollen zu den benachbarten Schengen-Staaten Österreich, Slowakei und Slowenien sind seit 15. Juni aufgehoben. An den Schengen-Außengrenzen zu Kroatien, Rumänien, Serbien und der Ukraine finden die üblichen Grenzkontrollen statt.

Der Flughafen Budapest ist geöffnet und Einschränkungen im internationalen Flug- und Zugverkehr bestehen nicht.

Zypern

Ab dem 20. Juni können deutsche Reisegäste in Zypern wieder empfangen werden. Ab dann muss kein negativer Corona-Test mehr vorgelegt werden und es bestehen keine weiteren Restriktionen mehr. Dennoch müssen sich alle Reisende vor Abflug auf einer offiziellen zyprischen Webseite online registrieren, dort einen Fragebogen ausfüllen und nach Bestätigung eines weitgehenden Haftungsverzichts gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung den ‚Flight Pass‘ ausdrucken und beim Flug mit sich führen. Nur Personen über 65 Jahren dürfen den Fragebogen per Hand ausfüllen, er wird am Flugschalter zur Verfügung gestellt. 

Es gibt allerdings weiterhin Einreiserestriktionen für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen zuvor in einem Land aufgehalten haben, das nicht zur Kategorie A gehört. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können Covid-19-Tests durchgeführt werden. Die Einreise in die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ) ist nur Staatsangehörigen der TRNZ gestattet.

Direktflüge von Deutschland aus wird es voraussichtlich wieder ab dem 20. Juni geben.

An Stränden ist zwei Meter Abstand zwischen Sonnenliegen für Personen aus unterschiedlichen Gruppen vorgeschrieben. Die Zweimeterregelung wird auch für den Tischabstand in Restaurants, Bars und Cafés angewandt.
Gemeinsame Aktivitäten dürfen in einer Gruppe von maximal zehn Personen ausgeübt werden. Ab dem 24. Juni erhöht sich die maximal erlaubte Personenanzahl auf 100, in geschlossenen Räumen auf 50 Personen. Dies gilt allerdings nicht für Bars, Diskotheken und Tanzveranstaltungen, die bis auf weiteres geschlossen sind.