Verpflegung
Bei Verpflegung mit Halbpension, Vollpension oder "Alles inklusive" beginnt die Leistung am Ankunftstag mit dem Abendessen und endet am Abreisetag mit dem Frühstück. Die Hoteliers sind nicht verpflichtet, bei nächtlichen Ankünften ein Abendessen bzw. bei frühzeitigen Abreisen am Morgen des Abreisetages ein Frühstück zu servieren.

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