Gepäck
Freigepäckmenge (Reisegepäck)
Sondergepäck und Sportgeräte
Haustiere im Flugzeug
Informationen zum Handgepäck
Die Europäische Kommission hat am 15. Januar 2004 eine Verordnung verabschiedet (EG 68/2004), die erstmals eine für die gesamte Europäische Union (EU) geltende Liste von Gegenständen enthält, die in Passagierflugzeugen nicht mit in die Flugzeugkabine genommen werden dürfen beziehungsweise im aufgegebenen Reisegepäck verboten sind. Die Liste der verbotenen Gegenstände ist nicht vollständig, da stets neue Gegenstände als potenziell gefährlich erkannt werden können. Die einzelnen Staaten der EU haben zudem das Recht, auf nationaler Ebene weitere Gegenstände zu verbieten.
Freigepäck
In der Regel gibt die Fluggesellschaft ein Gewicht von 20 kg als Freigepäckmenge pro Person vor. Dabei kann das Gewicht auch auf mehrere Gepäckstücke und häufig sogar auf mehrere Reisende innerhalb einer Buchung aufgeteilt werden. Die genauen Regelungen unterscheiden sich allerdings von Unternehmen zu Unternehmen.
Das Handgepäck ist in der Regel auf ein Gepäckstück pro Fluggast limitiert und unterliegt bestimmten Gewichts- und Größengrenzen. Üblich ist eine Maximalgröße von 20 × 40 × 55 cm. Das Maximalgewicht bewegt sich je nach Fluggesellschaft zwischen
5 kg und 12 kg. Bitte beachten Sie, dass das o.g. insbesondere bei sog. Billigfluggesellschaften stärker reglementiert sein kann. Es ist empfehlenswert, sich vor der Reise bei der gebuchten Fluggesellschaft zu informieren.
Sondergepäck und Sportgeräte
Natürlich können Sie Ihr Surfbrett, Ihr Fahrrad, Ihr Golf- oder Tauchgepäck mit auf die Urlaubsreise nehmen. In manchen Fällen sogar kostenlos. Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor Ihrer Reise bei der entsprechenden Fluggesellschaft, damit am Abreisetag alles problemlos abgewickelt werden kann. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Informationen zum Transfer im Urlaubsland.
Haustiere im Flugzeug
Bei Flügen in Europa und Nordafrika können Haustiere bis 5 kg in geeigneten Boxen bei den meisten Fluggesellschaften mit in die Kabine genommen werden. Oft ist das kostenlos oder unter Berechnung als Übergepäck möglich. Haustiere über 5 kg werden im Frachtraum transportiert und in der Regel wie Übergepäck berechnet. Bitte informieren Sie sich über Einzelheiten bei Ihrer Fluggesellschaft.
Um zu erfahren, ob zusätzliche Kosten für den Transfer des Tieres im Urlaubsland anfallen, informieren Sie sich frühzeitig über unser Online-Service-Center.
Wichtiger Hinweis
Das Luftfahrt-Bundesamt hält auf seinen Webseiten wichtige Hinweise zu Ihren Fluggastrechten bereit. Ferner können Sie sich dort zu den Passagier- und Gepäckkontrollen sowie zu Einschränkungen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck informieren. Bitte machen Sie rechtzeitig vor Ihrer Reise von diesem Service Gebrauch.



