Rund um den Flug
Besonderheiten bei Linienflügen
Schwarze Liste der EU
Sitzplatzanspruch für Kleinkinder

Flugzeiten Fluggesellschaft
Bei Charterflügen kann es durch eine Vielzahl von Einflüssen zu Änderungen hinsichtlich der Flugzeiten, der Fluggesellschaft und des Fluggeräts kommen. Daher sind Zwischenlandungen oder Verzögerungen im Betriebsablauf oftmals unvermeidbar. Selbstverständlich sind die Fluggesellschaften bemüht, die Flüge planmäßig durchzuführen. Neben Verzögerungen wegen technischer Probleme oder schlechter Witterung sind Wartezeiten vielfach aufgrund des überfüllten europäischen Luftraumes nicht auszuschließen. Bitte finden Sie sich immer spätestens 2 Stunden vor der in Ihrem Flugschein angegebenen Abflugzeit am Check-in-Schalter Ihres Abflughafens ein. Aus den vorgenannten Gründen kann für die Angaben zu Flugzeiten, Streckenführung, Fluggesellschaft und Fluggerät keine Gewähr übernommen werden.
Besonderheiten bei Linienflügen
Namensänderungen können nur nach Rückbestätigung akzeptiert werden. Bitte setzen Sie sich mit unserem Online-Service-Center in Verbindung. Eventuell anfallende Kosten müssen wir der Buchung belasten. Linienflügen liegen Sondertarife zugrunde, auf die keinerlei Meilengutschrift erfolgen kann.
Schwarze Liste der EU
Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit in Europa hat die Europäische Kommission in Abstimmung mit den Flugsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten beschlossen, Luftfahrtunternehmen, die für unsicher befunden werden, den Betrieb im europäischen Luftraum zu untersagen. Die Listen werden regelmäßig aktualisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Sitzplatzanspruch für Kleinkinder
Für Kleinkinder unter 2 Jahren besteht während des Flugs kein Sitzplatzanspruch. Aus Sicherheitsgründen reisen sie auf dem Schoß eines Erwachsenen. Es dürfen nur so viele Kinder mitreisen, wie die Anzahl der mitreisenden Erwachsenen ist.
Wichtiger Hinweis
Das Luftfahrt-Bundesamt hält auf seinen Webseiten wichtige Hinweise zu Ihren Fluggastrechten bereit. Ferner können Sie sich dort zu den Passagier- und Gepäckkontrollen sowie zu Einschränkungen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck informieren. Bitte machen Sie rechtzeitig vor Ihrer Reise von diesem Service Gebrauch.



